All­ge­meine Geschäfts­be­din­gun­gen AGB

Die AGB der PRAXINOVA AG regeln das Ver­trags­ver­hält­nis zwi­schen Ver­käu­fer und Kun­den und gel­ten auch für Online-Käufe über das Internet.

A. Anwend­bar­keit

In der PRAXINOVA AG gel­ten die hier auf­ge­führ­ten Geschäfts­be­din­gun­gen, soweit keine anders lau­ten­den schrift­li­chen Ver­ein­ba­run­gen getrof­fen wurden.

B. Bestel­lun­gen

Bestel­lun­gen von Mate­rial aus­ser­halb des Stan­dard­sor­ti­men­tes kön­nen nicht annul­liert wer­den. Gelieferte
Soft­ware, deren Ver­packung geöff­net wor­den ist, kann nicht zurück­ge­nom­men oder aus­ge­tauscht werden.

C. Termine

In Bestä­ti­gun­gen und Ver­trä­gen erwähnte Termine für Lei­stun­gen der PRAXINOVA AG sind keine Verfalltage.
Sol­che Termine füh­ren auch nicht zu einem Fixgeschäft.

D. Lie­fer­um­fang

Grund­sätz­lich sind im Lie­fer­um­fang mit Aus­nahme des Pro­dukts keine Zusatz­lei­stun­gen enthalten.
Zusatz­lei­stun­gen, wie

- Hard­ware­zu­sam­men­bau, PC-Grundkonfiguration, Zusam­men­schluss der Geräte zur Funktionsbereitschaft
- Instal­la­tion der von uns gelie­fer­ten Soft­ware, orts­spe­zi­fi­sche Installation
- Erst­ma­lige Instruk­tion über die Bedie­nung der Geräte, Schu­lung und Support
- Para­me­tri­sie­rung der Soft­ware auf Kundenbedürfnisse
- Instal­la­tion von vor­han­de­ner Soft­ware und Daten­über­nahme auf die gelie­fer­ten Geräte

wer­den sepa­rat auf­ge­führt oder sind in Dienst­lei­stungs­pau­scha­len bereits ent­hal­ten. ZusätzlicheLeistungen
wer­den zu den jeweils aktu­el­len Ansät­zen nach Auf­wand oder pau­schal mit­tels den jeweiligen
Dienst­lei­stungs­pa­ke­ten ver­rech­net. Instal­la­tion und Kon­fi­gu­ra­tion von gros­sen Anla­gen erfol­gen nach sepa­ra­ter Vereinbarung.

E. Zah­lungs­be­din­gun­gen

Unsere Preise ver­ste­hen sich exkl. MWST für Lie­fe­run­gen ab unse­rer Geschäfts­stelle. Rech­nun­gen sind bei erfolg­ter Lie­fe­rung innert 30 Tagen netto zahl­bar. Wer­den Rech­nun­gen, unab­hän­gig einer all­fäl­li­gen Kre­dit­li­mite, nicht frist­ge­recht bezahlt, ist die PRAXINOVA AG berech­tigt, Ver­zugs­zin­sen und Bear­bei­tungs­ge­büh­ren zu erhe­ben. Die von der PRAXINOVA AG gelie­ferte Ware bleibt bis zur voll­stän­di­gen Bezah­lung deren Eigen­tum und kann­zu­rück­ge­for­dert wer­den. Das Zurück­hal­ten von Zah­lun­gen auf­grund irgend­wel­cher Ansprü­che des Kun­den sowie die Ver­rech­nung mit Gegen­for­de­run­gen sind ausgeschlossen.

F. Haf­tung

Für Schä­den auf­grund eines Lie­fer­ver­zugs durch die PRAXINOVA AG oder durch Dritte wird jede Haf­tung abge­lehnt. Für durch Mit­ar­bei­ter ver­ur­sachte Schä­den haf­tet PRAXINOVA AG nur, wenn dem ent­spre­chen­den Mit­ar­bei­ter Vor­satz (Absicht) nach­ge­wie­sen wer­den kann. In jedem Fall ist die Scha­den­er­satz­pflicht für Fol­ge­schä­den und mit­tel­bare Schä­den aus­ge­schlos­sen; dar­un­ter wer­den ins­be­son­dere ent­gan­ge­ner Gewinn, Schä­den durch Betriebs­un­ter­bre­chung, Schä­den durch Daten­ver­lust oder Ansprü­che Drit­ter ver­stan­den. Die all­fäl­lige Scha­den­er­satz­pflicht der PRAXINOVA AG ist immer auf die Höhe des ihr ver­trag­lich zuste­hen­den Ent­gel­tes für den ent­spre­chen­den Auf­trag beschränkt. Ist ein Auf­trag in Teil­auf­träge oder Teil­pro­jekte unter­teilt, so gilt als Haf­tungs­höchst­grenze das Ent­gelt der PRAXINOVA AG für den jewei­li­gen Teil­auf­trag oder das Teilprojekt.

G. Untersuchungs‐ und Rügepflicht

Der Kunde ver­pflich­tet sich, gelie­ferte Soft­ware oder Soft­ware­teile unmit­tel­bar nach Erhalt auf Feh­ler zu testen und erkenn­bare Feh­ler unver­züg­lich der PRAXINOVA AG schrift­lich anzu­zei­gen. Indi­vi­du­al­soft­ware gilt dann als abge­nom­men, wenn der Kunde innert 21 Tagen nach Instal­la­tion oder Über­gabe der Pro­gramme oder Pro­gramm­teile keine schrift­li­chen Bean­stan­dun­gen erhebt.

H. Soft­ware

Die von PRAXINOVA AG ent­wickelte Soft­ware ist Eigen­tum der PRAXINOVA AG oder deren Lieferanten und durch das Urhe­ber­recht geschützt. Die Benut­zung der Soft­ware, ins­be­son­dere das Erstel­len von Kopien, rich­tet sich nach der ent­spre­chen­den Lizenz­ver­ein­ba­rung. Hand­bü­cher und mit­ge­lie­fer­tes Mate­rial sind eben­falls dem Urhe­ber­recht unter­stellt und dür­fen nicht ver­viel­fäl­tigt wer­den. Soft­ware der PRAXINOVA AG darf ohne schrift­li­che Zustim­mung der PRAXINOVA AG weder ver­mie­tet noch aus­ge­lie­hen wer­den. Für die Fremd­soft­ware gel­ten die Bestim­mun­gen und/oder Nut­zungs­rechte des jewei­li­gen Her­stel­lers. Offer­ten der PRAXINOVA AG gehen immer von den im Zeit­punkt der Offert­stel­lung aktu­el­len Soft­ware­re­leases (Versions-Nr.) und Hard­ware­spe­zi­fi­ka­tio­nen aus. Die PRAXINOVA AG über­nimmt keine Haf­tung für die Ände­run­gen von Funk­tio­na­li­tä­ten, des Lei­stungs­um­fangs, etc., durch den Soft­ware­pro­du­zen­ten in spä­te­ren Releases resp. für die Erhält­lich­keit der offe­rier­ten Releases im Erfül­lungs­zeit­punkt. Füh­ren Ände­run­gen von Funk­tio­na­li­tä­ten, des Lei­stungs­um­fangs, etc. zu einer Pro­jekt­än­de­rung und/oder zu Mehr­auf­wand, so geht dies zu Lasten des Kunden.

I. Daten­si­che­rung

Der Kunde ist in jedem Fall sel­ber für die Siche­rung sei­ner Daten und Soft­ware inkl. der Kon­trolle des Log-Eintrages ver­ant­wort­lich. Er trägt das Risiko für die Ver­wen­dung von emp­foh­le­nen Siche­rungs­me­dien (Bän­der etc.) sowie für Pro­duk­ti­ons­än­de­run­gen der Siche­rungs­me­dien. Auch bei Normal- oder Garan­tie­re­pa­ra­tu­ren ist vor­her durch den Kun­den eine kom­plette und feh­ler­freie Daten­si­che­rung durch­zu­füh­ren. Für ver­lo­rene und/oder nicht auf­ge­zeich­nete Daten wird jede Haf­tung abgelehnt.

K. Daten­schutz

Der Kunde ermäch­tigt PRAXINOVA AG aus­drück­lich, die in Zusam­men­hang mit der Geschäfts­be­zie­hung über ihn erhal­te­nen Daten zu ver­ar­bei­ten, zu spei­chern und auszuwerten.

L. Garan­tie

Die Garan­tie­lei­stun­gen für Hard- und Soft­ware sind je nach Lie­fe­rant ver­schie­den und müs­sen den jeweiligen
Garan­tie­schei­nen und/oder Garan­tie­be­stim­mun­gen und/oder den ent­spre­chen­den AGB’s der Lie­fe­ran­ten­fir­men ent­nom­men wer­den. Dem Kun­den ist bekannt, dass Stan­dard­soft­ware ihrer Kom­ple­xi­tät und viel­fäl­ti­gen Anwen­dungs­mög­lich­kei­ten wegen nicht in jedem Fall feh­ler­frei aus­ge­lie­fert wer­den kann. Ins­be­son­dere macht die PRAXINOVA AG keine Kom­pa­ti­bi­li­täts­zu­sa­gen. PRAXINOVA AG wird nach Ein­gang der ordent­li­chen Män­gel­rüge nach freier Wahl ent­we­der Hin­weise zur Behe­bung des Feh­lers geben oder son­stige zur Feh­ler­be­he­bung geeig­nete Mass­nah­men ergrei­fen (z.B. Über­sen­den von Daten­trä­gern oder Infor­ma­ti­ons­blät­tern) Es liegt im allei­ni­gen Ermes­sen der PRAXINOVA AG,

a) den Kauf­preis zurück­zu­er­stat­ten oder zu mindern,
b) die Hard-/Software aus­zu­tau­schen bzw. zu erset­zen oder
c) Repa­ra­tu­ren vorzunehmen.

Bei defi­ni­ti­vem Miss­lin­gen der Nach­bes­se­rung oder des Waren­aus­tau­sches steht dem Kun­den das Recht zu,
Her­ab­set­zung der Ver­gü­tung oder Rück­gän­gig­ma­chung des Ver­tra­ges zu ver­lan­gen. Sofern nichts ande­res in den Garan­tie­be­stim­mun­gen von Lieferanten der PRAXINOVA AG ver­ein­bart, sind das Abho­len und Lie­fern von defek­ter Ware sowie Software- und Daten­re­store in den Garan­tie­lei­stun­gen nicht ent­hal­ten und wer­den nach Auf­wand zu den aktu­el­len Ansät­zen ver­rech­net. Garan­tie­an­sprü­che kön­nen nur mit einem gül­ti­gen Garan­tie­schein oder der Ori­gi­nal­rech­nung gel­tend gemacht wer­den. Garan­tie­an­sprü­che kön­nen durch War­tungs­ver­träge ver­än­dert wer­den. Der Gewähr­lei­stungs­an­spruch erlischt, wenn der Kunde oder Dritte Ver­än­de­run­gen an gelie­fer­ter Soft­ware vor­neh­men, es sei denn, der Kunde könne nach­wei­sen, dass der Man­gel nicht auf die Ver­än­de­rung zurück­zu­füh­ren ist.

M. Repa­ra­tu­ren

Die PRAXINOVA AG repa­riert eigene sowie fremde Ware. Es gel­ten dabei die aktu­el­len Stunden- oder
Kilo­me­ter­an­sätze. Nach Mög­lich­keit wird für die Zeit der Repa­ra­tur ein Ersatz­ge­rät gegen Ent­gelt zur Ver­fü­gung gestellt. Lässt ein Kunde einen Repa­ra­tur­auf­trag mit Kosten­vor­anschlag nicht aus­füh­ren, wird eine Pau­schale für die Umtriebe in Rech­nung gestellt.

N. Ansätze

Es gel­ten die zur Zeit des Auf­tra­ges aktu­el­len Stunden- und Kilo­me­ter­an­sätze. Die Rei­se­zeit und der Reiseweg
gel­ten als ver­re­chen­bare Arbeits­zeit. Ände­run­gen blei­ben jeder­zeit vorbehalten.

Mit der schrift­li­chen oder münd­li­chen Zustim­mung von Auf­trags­be­stä­ti­gun­gen oder tele­fo­ni­schen Bestel­lun­gen oder Bestel­lun­gen per FAX oder per Inter­net über PRAXINOVA AG neh­men Sie auto­ma­tisch die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen der PRAXINOVA AG an.

O. Offer­ten, Preis­li­sten, Angebotumfang

Alle abge­ge­be­nen, zuge­sand­ten, offen­ge­leg­ten Unter­la­gen der Praxinova AG unter­lie­gen dem Copy­right. Die
Wei­ter­gabe die­ser Unter­la­gen an Dritte ist ohne vor­he­rige schrift­li­che Zustim­mung der Praxinova AG nicht erlaubt.

P. Sal­va­to­ri­sche Klausel

Soll­ten Bestim­mun­gen die­ser AGB ganz oder teil­weise rechts­un­wirk­sam oder undurch­führ­bar sein oder werden,oder die Rechts­wirk­sam­keit oder Durch­führ­bar­keit spä­ter ver­lie­ren, soll hier­durch die Gül­tig­keit der übri­gen­Be­stim­mun­gen die­ser AGB nicht berührt wer­den. An Stelle der unwirk­sa­men oder undurch­führ­ba­ren Bestim­mung soll eine Bestim­mung tre­ten, die dem wirt­schaft­li­chen Zweck der unwirk­sa­men mög­lichst nahe kommt.

Der Gerichts­stand ist Kaltenbach.

PRAXINOVA AG 8259 Kaltenbach

 

Alter­na­tive Streit­bei­le­gung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Euro­päi­sche Kom­mis­sion stellt eine Platt­form zur Online-Streit­bei­le­gung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr fin­dest. Zur Teil­nahme an einem Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren vor einer Ver­brau­cher­schlich­tungs­stelle sind wir nicht ver­pflich­tet und nicht bereit.

Kontakt
Praxinova AG
Hauptstrasse 2
8259 Kaltenbach